"1. Aus dem nationalen Verfassungsrecht ist ein Recht auf Verschlüsselung ableitbar.
2. Aus dem europäischen Verfassungsrecht ist ein Recht auf Verschlüsselung ableitbar.
3. Ein Recht auf Verschlüsselung ergibt sich zwar nicht als solches aus den nationalen und europäischen verfassungsrechtlichen Gewährleistungen. Es kann aber aus der Zusammenschau verschiedener Grundrechte abgeleitet werden. Relevant sind die Grundrechtspositionen, die die digitale Datenverarbeitung und -übermittlung zum Gegenstand haben [...]
4. Bei einer Ableitung eines Rechts auf Verschlüsselung aus verschiedenen verfassungsrechtlichen Gewährleistungen auf nationaler und europäischer Ebene ergibt sich im chronologischen Kommunikationsablauf ein nahezu lückenloser Grundrechtsschutz [...]
5. Ein Recht auf Verschlüsselung besteht aus einer aktiven sowie aus einer passiven Dimension. Damit ist es nicht nur Abwehrrecht gegenüber staatlichem Handeln umfasst, sondern kann für den Staat auch (weit gefasste) Handlungspflichten auslösen, um der Umsetzung von Datenverschlüsselung als Methode zur Ausübung effektiven Grundrechtsschutzes gerecht zu werden." (Executive summary)
A Executive Summary, 4
B Thematische Einführung, 5
C Verständnis und Zuordnung der Begrifflichkeiten, 7
D Verfassungsrechtliche Gewährleistungen und Grenzen eines "Rechts auf Verschlüsselung", 8
E Einfachgesetzliche Gewährleistungen eines "Rechts auf Verschlüsselung" und praktische Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben, 20