"Digitale Gewalt kommt nicht nur im öffentlichen Raum vor, sondern auch in privaten Beziehungen – und hat in Kombination mit häuslicher und sexualisierter Gewalt eine deutlich geschlechtsspezifische Komponente. Durch Informations- und Kommunikationstechnologien haben Gewaltformen wie Doxing, Sta
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lking, Hate Speech und Online-Belästigung und -Bedrohung stark zugenommen und durch die Nutzung des Internets ihre Wirkmächtigkeit verstärkt. Die Beiträger*innen des Bandes liefern für den Umgang mit diesen Gewaltformen grundlegende interdisziplinäre Analysen und diskutieren sowohl juristische, technische und aktivistische Interventionen als auch Erfahrungen aus der Beratungspraxis. Dabei werden zentrale politische Änderungsbedarfe ausgemacht und entsprechende Handlungsoptionen aufgezeigt." (Verlagsbeschreibung)
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"Das deutsche Rechtssystem basiert grundsätzlich auf individuellem Rechtsschutz. Nur die bzw. der Einzelne kann also eigene Rechte einklagen. Doch gerade wenn es um strukturelle Rechtsverletzungen geht, wie es zum Beispiel bei digitaler Gewalt meist der Fall ist, wäre eine kollektive Rechtsmobilis
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ierung hilfreich. Betroffene müssten dann nicht allein klagen, sondern können sich zusammenschließen oder mit Unterstützung eines Beistands klagen, oder ein Verband könnte an ihrer Stelle den Rechtsstreit führen. Im Folgenden werden Möglichkeiten kollektiver Rechtsmobilisierung dargestellt. Dafür werden zentrale Begriffe wie Streitgenossenschaft, Prozessstandschaft, Sammel- und Musterklage sowie Verbandsklage kurz erläutert. Eines der wesentlichen Probleme kollektiver Rechtsmobilisierung gegen digitale Gewalt ist, dass es an einschlägigem Recht fehlt, welches überhaupt – individuell oder kollektiv – mobilisiert werden könnte. Daher wird nach einer knappen Einführung in die Problematik zunächst das mobilisierbare (einklagbare) Recht gegen digitale Gewalt bzw. dessen Fehlen dargestellt, bevor auf prozessuale Fragen eingegangen werden kann." (Einleitung)
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